Entsorgen von Produkten am Ende ihrer Lebensdauer

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Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektrogerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern einer getrennten Sammlung zuzuführen ist. Nicht von dem Gerät umschlossene Altbatterien und -akkus sind vor der Rückgabe zu entfernen. Die Vertreiber von Elektrogeräten im stationären Handel und Fernabsatz sind beim Kauf eines neuen Gerätes der gleichen Geräteart zur unentgeltlichen Rücknahme des Altgeräts verpflichtet. Kleingeräte (keine äußere Abmessung größer 25 cm) werden von den Vertreibern auch ohne Kauf eines neuen Geräts unentgeltlich zurückgenommen. Zudem stehen kostenfreie Sammelstellen für Altgeräte zur Verfügung. Die Adressen erhalten Sie von Ihrer Kommunalverwaltung. Sofern das Altgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für die Löschung verantwortlich.