Teilnahmebedingungen Nintendo Labo Workshops

  1. Veranstalter ist die Nintendo of Europe GmbH, Herriotstraße 4, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland, E-Mail: info@nintendo.de („Nintendo”).
  2. Die Bewerbung für die Teilnahme an einem der Nintendo Labo Workshops, die an zwei Tagen zwischen dem 5. und 18. März 2018 jeweils um 10:00 Uhr, 13:00 Uhr und 16:00 Uhr in Hamburg veranstaltet werden („Veranstaltung”), steht allen Familien offen (bestehend aus mindestens 1 Erwachsenem und 1 Kind, höchstens 2 Erwachsene und höchstens 4 Kinder, Mindestalter der Kinder 6 Jahre), die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnen. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Nintendo und deren unmittelbare Familienangehörigen, Vertreter von Nintendo und andere Personen, die beruflich mit der Durchführung der Veranstaltung befasst sind. Mindestens ein Erwachsener der jeweiligen Familie muss ein direkter Angehöriger des Kindes/der Kinder sein, also beispielsweise ein Eltern- oder Großelternteil, ein Onkel, eine Tante, ein Cousin oder eine Cousine.
  3. Durch die Einreichung der Bewerbung für die Veranstaltung erklärt sich jedes Familienmitglied mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen einverstanden. Handelt es sich bei dem Erwachsenen einer Familie, der die Bewerbung einreicht, nicht um einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten des Kindes/der Kinder, so muss der Erwachsene von den entsprechenden Eltern oder Erziehungsberechtigten bevollmächtigt worden sein, diesen Teilnahmebedingungen im Namen des Kindes/der Kinder zuzustimmen.
  4. Die Bewerbung zu sowie Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Kosten für die An- und Rückreise zu/von der Veranstaltung, etwaige Übernachtungskosten sowie private Ausgaben vor Ort sind vom jeweiligen Familienmitglied selbst zu tragen. Die Möglichkeit zur Bewerbung für die Teilnahme an der Veranstaltung endet am 4. Februar 2018 um 23:59 Uhr. Jede Familie kann sich nur einmal bewerben, und jedes Familienmitglied darf nur einer einzigen Familie angehören, die sich für die Veranstaltung bewirbt. Nintendo ist nicht verantwortlich, wenn aufgrund technischer Fehler oder aus irgendeinem anderen Grund eine Bewerbung nicht oder nur verspätet möglich ist.
  5. Für die Bewerbung zur Teilnahme an der Veranstaltung muss jede Familie ein auf der Website erhältliches Anmeldeformular vollständig und richtig ausfüllen und dieses Anmeldeformular absenden. Optionale Felder im Anmeldeformular müssen nicht ausgefüllt werden.
  6. Nintendo wird aus allen eingegangenen Bewerbungen mindestens zwölf Familien für die Teilnahme an der Veranstaltung auswählen. Die für die Teilnahme an der Veranstaltung ausgewählten Familien werden per E-Mail benachrichtigt und erhalten zusammen mit der Benachrichtigung ein Teilnahmeformular. Die ausgewählten Familien bestätigen ihre Teilnahme an der Veranstaltung durch Rücksendung des vollständig ausgefüllten Teilnahmeformulars an Nintendo per E-Mail innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Benachrichtigung. Geht das ausgefüllte Teilnahmeformular Nintendo nicht innerhalb dieser Frist zu, so behält sich Nintendo das Recht vor, die entsprechende Familie durch eine andere Familie, die sich für die Veranstaltung beworben hat, zu ersetzen.
  7. Nintendo behält sich das Recht vor, die Veranstaltung oder das zugehörige Bewerbungsverfahren ohne Ankündigung abzusagen, auszusetzen oder zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, die vernünftigerweise außerhalb der Kontrolle von Nintendo liegen und die die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung oder des Bewerbungsverfahrens verhindern. Dies gilt insbesondere für ein Versagen von Hardware oder Software, das unbefugte Eingreifen von Dritten oder für mechanische, technische oder rechtliche Probleme, die sich vernünftigerweise der Kontrolle und dem Einfluss von Nintendo entziehen. Nintendo übernimmt keine Haftung, falls Bewerbungen verloren gehen, verspätet oder korrumpiert eingehen. Bewerbungen, die mithilfe irgendeiner durch ein Skript, ein Makro oder eine automatische Einrichtung generierten Methode erstellt werden, sind ungültig.
  8. Nutzungsrechte:
    a) Jedes teilnehmende Familienmitglied (beziehungsweise dessen Eltern oder Erziehungsberechtigte, falls das Familienmitglied minderjährig ist) erklärt sich mit der exklusiven, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, weltweiten, lizenzgebührenfreien Nutzung aller während der Veranstaltung von ihm angefertigten Bild-, Audio- und Videoaufnahmen (das „Material”) durch Nintendo für alle Zwecke einverstanden. Die Nutzung schließt unter anderem, jedoch nicht ausschließlich die Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung des Materials in jeglicher Form in allen beliebigen Medien (TV, Radio, Kino, Internet, Printmedien, Tonträger, etc.) durch Nintendo ein. Das Material darf für Werbe- und PR-Zwecke jeder Art im Zusammenhang mit der Veranstaltung, der Nintendo Switch-Konsole oder mit Nintendo Labo verwendet werden. Das Material darf in jeder beliebigen Weise angepasst, geändert oder modifiziert werden (z. B. durch Kolorierung, Verkleinerung, Vergrößerung, Anfertigung von Ausschnitten, etc.).

    b) Nintendo ist berechtigt, die gemäß diesem Abschnitt gewährten Rechte uneingeschränkt (ganz oder teilweise) an Dritte und insbesondere, aber nicht ausschließlich, an mit Nintendo verbundene Unternehmen zu übertragen, abzutreten oder unterzulizenzieren.

    c) Nintendo versichert, das jeweilige teilnehmende Familienmitglied nicht in einem negativen Licht erscheinen zu lassen; ist im Übrigen jedoch in der die Nutzung des Materials frei. Jedes teilnehmende Familienmitglied verzichtet hiermit auf das Recht, das Endprodukt, die Website, den Werbetext, das Skript oder Printmaterial, das unter Verwendung des Materials entsteht, zu begutachten oder zu genehmigen.
  9. Die Haftung von Nintendo für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Nintendo, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Nintendo beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist von Nintendo, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Nintendo beruhen, bleibt unberührt. Gleiches gilt für Schäden, die vom Produkthaftungsgesetz oder von etwaigen Nintendo übernommenen Garantien erfasst werden.

    Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Nintendo beruhen und nicht Leben, Gesundheit oder Körper oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen, haftet Nintendo der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen.

    Nintendo haftet nicht für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht von den beiden vorstehenden Absätzen erfasst werden.
  10. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung sind die Gerichte des Ortes ausschließlich zuständig, an dem das mit Nintendo sich in Streit befindende Familienmitglied seinen Wohnsitz hat.

Datenschutzerklärung

Sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden von Nintendo eingehalten. Die Nintendo of Europe GmbH, mit Geschäftssitz in Herriotstraße 4, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland, verwendet und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten nur soweit und solange, wie dies erforderlich ist, um die Veranstaltung einschließlich des Bewerbungsverfahrens durchzuführen. Insbesondere wird Nintendo keine persönlichen Daten an Dritte weitergeben (als Dritte gelten nicht Unternehmen, die im Auftrag von Nintendo bei der Durchführung der Veranstaltung, einschließlich des Bewerbungsverfahrens, tätig sind und sich zur Bearbeitung von Daten nach den hier beschriebenen Grundsätzen verpflichtet haben) oder selbst für Werbezwecke oder ähnliche Zwecke verwenden. Alle personenbezogenen Daten der Personen, die sich für eine Teilnahme an der Veranstaltung beworben haben und nicht als Teilnehmer oder Ersatzteilnehmer (siehe Ziffer 6 dieser Teilnahmebedingungen) für die Veranstaltung ausgewählt wurden, werden unverzüglich nach der Auswahl der teilnehmenden Familien gelöscht. Alle personenbezogenen Daten der Personen, die als Teilnehmer oder Ersatzteilnehmer ausgewählt wurden, werden unverzüglich nach Durchführung der Veranstaltung gelöscht, sofern eine weitere Aufbewahrung nicht gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig ist. Mit der Einreichung der Bewerbung stimmt jedes Familienmitglied der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, wie oben beschrieben, zu.