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  • Super Smash Bros. Ultimate Screenshot Wettbewerb


    26.03.2019

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    Für alle Fans vom neuen Super Smash Bros. Ultimate für Nintendo Switch starten wir einen neuen Wettbewerb: den Super-Smash-Moment! Teilt eure besten Momente aus Super Smash Bros. Ultimate und gewinnt 50 € Guthaben für den Nintendo eShop.

    Und so könnt ihr teilnehmen:

    Wir geben im Zeitraum von März bis August jeweils ein übergeordnetes Thema auf dieser Website und unseren offiziellen NintendoDE-Kanälen auf Twitter und Instagram bekannt. Zu diesem vorgegebenen Thema könnt ihr eure besten Screenshots aus Super Smash Bros. Ultimate auf Twitter oder Instagram unter dem Hashtag #SuperSmashMoment veröffentlichen.

    Eine Nintendo-Jury wird sich nach Ablauf des Teilnahmezeitraums alle Beiträge ansehen und dann einen Sieger ernennen. Als Preis für den Sieger winken jeweils 50 € Nintendo eShop-Guthaben pro Thema. Eine Teilnahme an verschiedenen Themen ist möglich, um die Gewinnchancen zu erhöhen.

    Themenübersicht

    Zeitraum Thema Stand
    26.03. - 07.04. „Legendäre Duelle der Videospielgeschichte“ Beendet. Gewinner: @SciDub (Twitter)
    22.04. - 05.05. "Funny Fights" Beendet. Gewinner: @ben_ne11 (Twitter)
    20.05. - 02.06. "Beliebte Kostüme" Beendet. Gewinner: @RockAndiRoll (Twitter)
    17.06. - 30.06. "Spektakuläre Mehrspieler Action" Beendet. Gewinner: @Andizipiert (Twitter)
    15.07. - 28.07. "Das ultimative Filmplakat" Beendet. Gewinner: @Ready_Player_3 (Twitter)
    12.08. - 25.08. "Helden vs. Schurken" Beendet. Gewinner: @22KevinG22 (Twitter)

    So erstellt ihr die besten Screenshots im Spiel:

    Drückt während eines laufenden Matches die Pause-Taste und geht auf „Foto“: Hier könnt ihr die Kamera nach eigenem Belieben drehen und heranzoomen sowie aus einer Vielzahl von Effekten, Rahmen und Filtern wählen.

    Ihr könnt Fotos alternativ auch innerhalb der Wiederholung eines Matches aufnehmen. Hierzu müsst ihr zunächst eine Wiederholung abspeichern: Einfach nach Matchende die Y-Taste drücken. Anschließend findet ihr die abgespeicherte Wiederholung in der Truhe bei den „Wiederholungen“.

    Wir wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg!

    ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

    Super Smash Bros. Ultimate Screenshot Gewinnspiel

    Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Nintendo of Europe GmbH, Herriotstraße 4, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland

    1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben und mindestens 13 Jahre alt sind. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen für die Teilnahme die Einwilligung ihres Erziehungsberechtigten. Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen und von bei der Durchführung des Gewinnspiels vom Veranstalter beauftragter Unternehmen als auch deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    2. Die Teilnahme und die Gewinnchancen hängen in keiner Weise von dem Erwerb eines Nintendo Produktes ab. Die Teilnahme ist nur mit einem Nintendo-Account möglich. Die Nutzung eines Nintendo-Accounts unterliegt dem Vertrag zum Nintendo-Account, welcher vor der Registrierung eines Nintendo-Accounts akzeptiert werden muss. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich, wenn aufgrund technischer Fehler oder aus irgendeinem anderen Grund eine Teilnahme nicht oder nur verspätet möglich ist.

    3. In den folgenden zweiwöchigen Zeitrahmen wird Nintendo jeweils ein Thema für dieses Gewinnspiel auf der Webseite des Gewinnspiels veröffentlichen:

    26.03.-07.04.2019

    22.04.-05.05.2019

    20.05.-02.06.2019

    17.06.-30.06.2019

    15.07.-28.07.2019

    12.08.-25.08.2019

    (jeweils ein „Aktionszeitraum“)

    Die Teilnehmer müssen einen Screenshot im Spiel Super Smash Bros. Ultimate passend zum jeweiligen Thema im Aktionszeitraum erstellen und auf einem der folgenden Wege an den Veranstalter innerhalb des jeweiligen Aktionszeitraums übermitteln:

    a. auf Twitter mit dem Hashtag #SuperSmashMoment veröffentlichen, oder

    b. auf Instagram mit dem Aktions-Hashtag #SuperSmashMoment veröffentlichen.

    4. Unter allen Teilnehmern wird nach Ende des jeweiligen Aktionszeitraums a durch eine Jury des Veranstalters ein Gewinner für das entsprechende Thema bestimmt. Die Gewinner werden mit (a) ihrem Twitter-Namen oder (b) ihrem Instagram-Namen auf der offiziellen Nintendo Website veröffentlicht und bei (a) Twitter oder (b) Instagram von Nintendo benachrichtigt. Die benachrichtigen Gewinner müssen innerhalb von sieben Tagen wie in der Gewinnbenachrichtigung beschrieben einen Screenshot ihres jeweiligen zur Teilnahme verwendeten Profils von (a) Twitter oder (b) Instagram in der Bearbeitungsansicht, die nur der Profilinhaber sehen kann per E-Mail an aktion@nintendo.de schicken, um den Gewinn zu bestätigen. Wird der Gewinn nicht in dieser Zeit oder nicht wie beschrieben bestätigt, verliert der jeweilige Gewinner alle Rechte auf den Preis und der Preis wird unter allen übrigen Teilnehmern neu vergeben.

    5. Die Preise sind:

    6x je ein Nintendo eShop Gutschein im Wert von 50€

    6. Eine Teilnahme auf anderem Wege als in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben ist nicht zulässig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    7. Teilnehmer, die in Bezug auf ihre Teilnahme in irgendeiner Weise cheaten, Bugs eines Spiels ausnutzen oder in anderer Weise unzulässige Manipulationen vornehmen, werden durch den Veranstalter vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

    8. Mit dem Übermitteln von Screenshots sichert der Teilnehmer zu, dass er Inhaber sämtlicher, für das Einreichen des Screenshots erforderlichen Rechte ist oder diese Rechte eingeholt hat, und dass die Screenshots keine Veröffentlichungsrechte, Datenschutzrechte und Rechte am eigenen Bild verletzen. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich ferner dazu, keine Screenshots einzureichen, die Veröffentlichungsrechte, Datenschutzrechte und Rechte am eigenen Bild Dritter verletzen.

    9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von der Veröffentlichung von Screenshots abzusehen oder Screenshots zu löschen und den betreffenden Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, falls der Veranstalter ein Screenshot als ungeeignet betrachtet. Ungeeignet sind insbesondere, jedoch nicht abschließend:

    a. Screenshots, die Veröffentlichungsrechte, Rechte am eigenen Bild oder Datenschutzrechte Dritter verletzen;

    b. Screenshots, die Urheberrechte, Markenrechte, Betriebsgeheimnisse, Patente und sonstige Schutzrechte Dritter verletzen;

    c. ehrverletzende, unanständige, belästigende, vulgäre, obszöne, schmähende Screenshots sowie Screenshots, die Hass fördern oder aus sonstigem Grund als nicht akzeptabel erachtet werden.

    Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen auch aus anderen als den oben aufgeführten Gründen Screenshots als ungeeignet für das Gewinnspiel betrachten.

    10. Nutzungsrechte:

    a. Die Teilnehmer (ggf. die Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Teilnehmers) willigen ein, dass der Veranstalter die Screenshots unentgeltlich räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt nutzen darf. Die Nutzung schließt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung der Screenshots in beliebiger Form und in allen Medien (Fernsehen, Hörfunk, Kino, Internet, Print, Tonträger usw.) durch den Veranstalter ein. Die Screenshots dürfen für Werbe- und PR-Zwecke jeder Art im Zusammenhang mit dem Thema dieses Gewinnspiels verwendet werden. Die Screenshots dürfen beliebig verändert werden (durch Farbbearbeitung, Verkleinerung, Vornahme von Ausschnitten usw.).

    b. Das Nutzungsrecht für die Screenshots wird auf unbegrenzte Zeit und ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Gebiet gewährt. Der Veranstalter ist berechtigt, die oben erteilten Rechte (ganz oder teilweise) ohne Einschränkungen an Dritte und insbesondere, aber nicht ausschließlich, an mit dem Veranstalter verbundene Unternehmen abzutreten oder unterzulizenzieren.

    c. Der Veranstalter versichert, die Teilnehmer nicht in einem für sie negativen Licht darzustellen, ist jedoch bei der Verwendung der Screenshots im Übrigen frei. Der Teilnehmer verzichtet im Rahmen der oben erteilten Einwilligung darauf, das fertige Produkt, den Videoclip, die Werkekopie, das Videoskript oder Druckmaterial, das unter Verwendung des Screenshots entsteht, zu begutachten oder zu genehmigen.

    11. Preise sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung von Gewinnen ist ausgeschlossen. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Auszahlung des Preises in Sachwerten oder Tausch des Preises gegen einen anderen Gegenstand. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gewinnern einen alternativen Preis gleichen oder höheren Wertes auszuhändigen, sollte ein ausgeschriebener Preis aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stehen.

    12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder in Teilen ohne vorherige Benachrichtigung einzustellen, abzubrechen, auszusetzen, aufzuschieben oder in für die Teilnehmer zumutbarer Weise zu verändern, falls unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die planmäßige Durchführung des Gewinnspiels hindern. Eine Haftung dafür gegenüber Teilnehmern, Gewinnern oder Dritten ist ausgeschlossen.

    13. Der Nutzername des Gewinners bei (a) Twitter oder (b) Instagram kann auf der offiziellen Nintendo Webseite sowie auf den offiziellen Nintendo Facebook Seiten, den offiziellen Nintendo Twitter-Accounts, der offiziellen Nintendo Instagram-Seite und dem offiziellen Nintendo YouTube-Kanal veröffentlicht werden.

    14. Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, bleibt unberührt. Gleiches gilt für Schäden, die vom Produkthaftungsgesetz oder von etwaigen von dem Veranstalter übernommenen Garantien erfasst werden.

    Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen und nicht Leben, Gesundheit oder Körper oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen, haftet der Veranstalter der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen.

    Der Veranstalter haftet nicht für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht von den beiden vorstehenden Absätzen erfasst werden.

    15. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus diesem Gewinnspiel sind die Gerichte des Ortes ausschließlich zuständig, an dem der mit dem Veranstalter sich in Streit befindende Teilnehmer seinen Wohnsitz hat.

    16. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel willigen die Teilnehmer in die Teilnahmebedingungen ein. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Nintendo of Europe GmbH, Herriotstraße 4, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland, E-Mail: info@nintendo.de.

    17. Es gelten der Vertrag zum Nintendo-Account sowie die Nintendo-Account-Datenschutzrichtlinie.