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  • Dein Name in der Pokémon X & Pokémon Y - Hall of Fame!


    08.01.2014

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    Du bist in Pokémon X oder Pokémon Y schon nach Illumina City vorgedrungen und hast dich im Haus der Prüfung den 5 Gegner gestellt? Dann hast du die Chance dein Ergebnis in unserer Hall of Fame zu veröffentlichen.

    Wir suchen die besten Trainer, die uns ihre Ergebnisse einsenden und die besten 10 werden mit ihrem Vornamen und Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder wahlweise auch mit vollständigem Nachnamen in der Hall of Fame auf der Gameseite von Pokémon X und Pokémon Y verewigt. Obendrein gewinnen die 3 bestplatzierten noch tolle Preise:

    • 1. Preis: 3 Plüschfiguren (Serpifeu, Floink & Ottaro) ca. 17 cm je Figur + 1 Pokémon X und Pokémon Y Sammelkartenspiel (Igamaro Deck)
    • 2. und 3. Preis: Je ein Pokémon X und Pokémon Y Paket bestehend aus einem Sportbeutel, einem A2 Poster, einem Bleistift, Magneten, einer Nintendo 3DS/XL Tasche, Aufkleber, einem Stundenplan, einem Lanyard und einem Ringblock, alles im Pokémon X und Pokémon Y-Design + 1 Pokémon X und Pokémon Y Sammelkartenspiel (Froxy Deck und Fynx Deck)

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    Sende uns zur Teilnahme bitte bis zum 07.02.2014 an hall_of_fame@nintendo.de ein Foto von diesem Bildschirm sowie Deinen vollständigen Vor- und Nachnamen und Deine vollständige Post-Anschrift.

    Du findest das Haus der Prüfung in Illumina City am Nordring - neben dem Ausgang zur Route 16. Dort kannst du (im Novizen-Rang oder höher, Einzelkampf) gegen 5 computergesteuerte Gegner antreten und erhältst anschließend eine Wertung.

    Wir wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg und freuen uns über eure Einsendungen!

    Pokémon X und Pokémon Y - Hall of Fame

    Veranstalter dieser Aktion ist die Nintendo of Europe GmbH, Nintendo Center, D-63760 Großostheim, Deutschland

    ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

    1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Teilnehmer unter 13 Jahren benötigen für die Teilnahme die Einwilligung ihres Erziehungsberechtigten. Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen und von bei der Durchführung der Aktion vom Veranstalter beauftragter Unternehmen als auch deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    2. Jede Person ist nur einmal zur Teilnahme berechtigt. Teilnahmeschluss ist 07.02.2014. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich, wenn aufgrund technischer Fehler oder aus irgendeinem anderen Grund eine Teilnahme nicht oder nur verspätet möglich ist.

    3. Die Teilnehmer müssen bis zum 07.02.2014 gegen die fünf Gegner (im Novizen-Rang oder höher, Einzelkampf) im Haus der Prüfung in Illumnia City des Pokémon X und Pokémon Y Spiels spielen und einen Screenshot oder ein Foto ihres Ergebnisses, ihren vollständigen Vor- und Nachnamen und ihre vollständige Post-Anschrift an die Email-Adresse hall_of_fame@nintendo.de senden. Die Teilnehmer können hierbei optional angeben, dass sie im Falle des Eintrags auf die in Ziffer 4 beschriebene Liste die Veröffentlichung ihres vollständigen Nachnamens wünschen.

    4. Die zehn Teilnehmer mit dem besten Ergebnis werden mit Vorname, erstem Buchstaben des Nachnamens und dem auf dem Foto ersichtlichen Ergebnis in einer offiziellen Liste, der „Pokémon X und Pokémon Y – Hall of Fame“, auf der Nintendo Webseite sowie auf der offiziellen Nintendo Facebook-Seite veröffentlicht. Optional können die Teilnehmer angeben, dass sie die Veröffentlichung ihres vollständigen Nachnamens wünschen. Teilnehmer mit der gleichen Bestzeit erreichen den gleichen Platz. Listeneinträge können von den Besuchern der Seite über Facebook geteilt werden. Die Screenshots oder Fotos gemäß Ziffer 3 können vom Veranstalter veröffentlicht werden.

    5. Teilnehmer, welche auf der Liste eingetragen sind und möchten, dass ihr Listeneintrag entfernt wird, können dies dem Veranstalter jederzeit unter Angabe ihres vollständigen Vor- und Nachnamens und ihrer vollständigen Postanschrift (a) per Email an hall_of_fame@nintendo.de oder info@nintendo.de, (b) per Telefon oder Telefax an die im Impressum der Nintendo Webseite angegebene Telefon- oder Telefaxnummer des Veranstalters für Endverbraucher oder (c) per Post an die im Impressum der Nintendo Webseite angegebene Postanschrift des Veranstalters mitteilen. Hierbei soll möglichst der Betreff „Pokémon X und Pokémon Y – Hall of Fame“ verwendet werden. Der Veranstalter wird den Listeneintrag solcher Teilnehmer unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung von der Liste entfernen.

    6. Die drei besten Teilnehmer gewinnen folgende Preise:

    - Platz 1: 3 Plüschfiguren (Serpifeu, Floink und Ottaro) je ca. 17 cm groß + 1 Pokémon X und Pokémon Y Sammelkartenspiel (Igamaro Deck)

    - Platz 2 und 3: Je ein Pokémon X und Pokémon Y Paket. Enthalten sind 1 x Sportbeutel, 1 x A2 Poster, 1 x Bleistift, Magnete, 1 x Nintendo 3DS/XL Tasche, Aufkleber, 1 x Stundenplan, 1 x Lanyard und 1 x Ringblock im Pokémon X und Pokémon Y-Design) + 1 Pokémon X und Pokémon Y Sammelkartenspiel (Der zweite Platz erhält ein Froxy Deck, Platz 3 erhält ein Fynx Deck).

    Erreichen mehr als drei Teilnehmer die ersten drei Plätze, wird ausgelost, welche drei unter ihnen einen Preis erhalten.

    Bei minderjährigen Gewinnern bedarf die Annahme des Gewinns der Einwilligung der Erziehungsberechtigten des Gewinners.

    7. Die Gewinner werden durch den Veranstalter per Email an die bei der Teilnahme verwendete Email-Adresse benachrichtigt. Die Gewinner müssen ihre Gewinnbenachrichtigung innerhalb von sieben Tagen per Email an die in der Benachrichtigung angegebene Email-Adresse bestätigen. Sofern der Gewinner minderjährig ist, ist die Bestätigung von einem Erziehungsberechtigten zu versenden. Wird der Gewinn nicht in der oben genannten Frist bestätigt oder nicht wie beschrieben innerhalb der Frist in Anspruch genommen, verliert der mögliche Gewinner alle Rechte auf den Gewinn.

    8. Preise sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung von Gewinnen ist ausgeschlossen. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Auszahlung des Preises in Sachwerten oder Tausch des Preises gegen einen anderen Gegenstand. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gewinnern einen alternativen Preis gleichen oder höheren Wertes auszuhändigen, sollte ein ausgeschriebener Preis aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stehen.

    9. Mit dem Übermitteln von Screenshots oder Fotos sichert der Teilnehmer zu, dass er Inhaber sämtlicher, für das Einreichen des Screenshots oder Fotos erforderlichen Rechte ist oder diese Rechte eingeholt hat, und dass die Screenshots oder Fotos keine Veröffentlichungsrechte, Datenschutzrechte und Rechte am eigenen Bild verletzen. Insbesondere in Bezug auf das Einreichen von Fotos, das andere Personen zeigt, ist das vorherige Einholen der Erlaubnis dieser Personen erforderlich. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich ferner dazu, keine Screenshots oder Fotos einzureichen, die Veröffentlichungsrechte, Datenschutzrechte und Rechte am eigenen Bild Dritter verletzt.

    10. Nintendo behält sich das Recht vor, von der Veröffentlichung von Fotos abzusehen oder Fotos zu löschen, falls Nintendo das Foto als ungeeignet betrachtet. Ungeeignet sind insbesondere, jedoch nicht abschließend:

    a. Fotos, die Veröffentlichungsrechte, Rechte am eigenen Bild oder Datenschutzrechte Dritter verletzen;

    b. ehrverletzende, unanständige, belästigende, vulgäre, obszöne, schmähende Fotos sowie Fotos, die Hass fördern oder aus sonstigem Grund als nicht akzeptabel erachtet werden.

    Nintendo kann nach eigenem Ermessen auch aus anderen als den oben aufgeführten Gründen Fotos als ungeeignet für die Aktion betrachten.

    11. Nutzungsrechte:

    a. Die Teilnehmer (ggf. die Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Teilnehmers) willigen ein, dass Nintendo die Screenshots und Fotos unentgeltlich räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt nutzen darf. Die Nutzung schließt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung der Screenshots und Fotos in beliebiger Form und in allen Medien (Fernsehen, Hörfunk, Kino, Internet, Print, Tonträger usw.) durch Nintendo ein. Die Screenshots und Fotos dürfen für Werbe- und PR-Zwecke jeder Art im Zusammenhang mit dem Thema dieser Aktion verwendet werden. Die Screenshots und Fotos dürfen beliebig verändert werden (durch Farbbearbeitung, Verkleinerung, Vornahme von Ausschnitten usw.).

    b. Das Nutzungsrecht für die Screenshots und Fotos wird auf unbegrenzte Zeit und ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Gebiet gewährt. Nintendo ist berechtigt, die oben erteilten Rechte (ganz oder teilweise) ohne Einschränkungen an Dritte und insbesondere, aber nicht ausschließlich, an mit Nintendo verbundene Unternehmen abzutreten oder unterzulizenzieren.

    c. Nintendo versichert, die Teilnehmer nicht in einem für sie negativen Licht darzustellen, ist jedoch bei der Verwendung der Screenshots und Fotos im Übrigen frei. Der Teilnehmer verzichtet im Rahmen der oben erteilten Einwilligung darauf, das fertige Produkt, den Videoclip, die Werbekopie, das Videoskript oder Druckmaterial, das unter Verwendung der Screenshots oder Fotos entsteht, zu begutachten oder zu genehmigen.

    12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion ganz oder in Teilen ohne vorherige Benachrichtigung einzustellen, abzubrechen, auszusetzen, aufzuschieben oder in für die Teilnehmer zumutbarer Weise zu verändern, falls unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die planmäßige Durchführung der Aktion hindern. Eine Haftung dafür gegenüber Teilnehmern, Gewinnern oder Dritten ist ausgeschlossen.

    13. Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, bleibt unberührt. Gleiches gilt für Schäden, die vom Produkthaftungsgesetz oder von etwaigen von dem Veranstalter übernommenen Garantien erfasst werden.

    Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen und nicht Leben, Gesundheit oder Körper oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen, haftet der Veranstalter der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen.

    Der Veranstalter haftet nicht für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht von den beiden vorstehenden Absätzen erfasst werden.

    14. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus dieser Aktion sind die Gerichte des Ortes ausschließlich zuständig, an dem der mit dem Veranstalter sich in Streit befindende Teilnehmer seinen Wohnsitz hat.

    15. Mit der Teilnahme an der Aktion willigen die Teilnehmer in die Teilnahmebedingungen ein. Veranstalter der Aktion ist die Nintendo of Europe GmbH, Nintendo Center, D-63760 Großostheim, Deutschland, Email: info@nintendo.de.

    Datenschutz

    Sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden von Nintendo eingehalten. Die Nintendo of Europe GmbH in D-63760 Großostheim, Deutschland, verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Teilnehmer nur soweit und solange es die Aktion erfordert, aufzubewahren und zu benutzen. Nintendo verpflichtet sich, keine persönlichen Daten an Dritte weiterzugeben oder selbst zu Werbezwecken oder ähnlichen Zwecken zu nutzen (als Dritte gelten nicht Unternehmen, die im Auftrag von Nintendo bei der Durchführung der Aktion tätig sind und sich zur Bearbeitung von Daten nach den hier beschriebenen Grundsätzen verpflichtet haben). Vorname und erster Buchstabe des Nachnamens (optional des vollständigen Nachnamens, siehe Teilnahmebedingungen) der zehn Teilnehmer mit dem besten Ergebnis werden auf der Nintendo Webseite sowie der offiziellen Nintendo Facebook-Seite veröffentlicht (siehe Teilnahmebedingungen). Mit der Teilnahme an der Aktion willigen Sie in die Verarbeitung und Aufbewahrung Ihrer persönlichen Daten im Rahmen der Aktion ein.