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  • Gewinnspiel: Zeige uns deine LEGO® Kunst zum Thema Nintendo!


    08.07.2016

    Der Rohstoff: LEGO. Das Thema: Nintendo. Der Künstler: Du! Zeige uns deine LEGO® Kreation zum Thema "Nintendo" und gewinne Freikarten ins LEGOLAND Deutschland Resort.

    Den drei besten Einsendungen winken folgende Preise:

    1. Platz: Ein Übernachtungspaket für 2 Erwachsene und 2 Kinder (3-11 Jahre) je 1 Übernachtung inkl. Frühstück im Standard-Zimmer im LEGOLAND® Feriendorf inklusive 2 Tage Parkeintritt ins LEGOLAND Deutschland sowie freies Parken.

    2.-3. Platz: Je ein Paket bestehend aus Tagestickets für 4 Personen für 2 Tage für das LEGOLAND Deutschland.

    Und so nimmst du Teil:

    Baue etwas aus LEGO-Steinen zum Thema Nintendo und zeige uns dein Kunstwerk: Entweder per Mail an verlosung@nintendo.de oder auf Twitter und Instagram unter dem Aktions-Hashtag #SteinchenKunst

    Teilnahmeschluss ist der 17.07.2016. Wir wünschen allen Teilnehmern viel Glück!

    Nintendo LEGOLAND Gewinnspiel

    Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Nintendo of Europe GmbH, Herriotstraße 4, D-60528 Frankfurt am Main, Deutschland

    ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

    1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen für die Teilnahme die Einwilligung ihres Erziehungsberechtigten. Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen und von bei der Durchführung des Gewinnspiels vom Veranstalter beauftragter Unternehmen als auch deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    2. Die Teilnahme und die Gewinnchancen hängen in keiner Weise von dem Erwerb eines Nintendo Produktes ab. Jede Person ist nur einmal zur Teilnahme berechtigt. Teilnahmeschluss ist der 17.07.2016. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich, wenn aufgrund technischer Fehler oder aus irgendeinem anderen Grund eine Teilnahme nicht oder nur verspätet möglich ist.

    3. Die Teilnehmer müssen aus LEGO-Bausteinen ein Werk zu einem Nintendo-Motiv nach Wahl selbst bauen und ein Foto dieses selbst gebauten Werks (nachfolgend „Foto“) auf einem der folgenden Wege an den Veranstalter übermitteln:

    a. per Email an verlosung@nintendo.de unter Nennung ihres vollständigen Vor- und Nachnamens und ihres Wohnorts senden oder

    b. auf Twitter mit dem Aktions-Hashtag #SteinchenKunst veröffentlichen oder

    c. auf Instagram mit dem Aktions-Hashtag #SteinchenKunst veröffentlichen

    4. Die drei Teilnehmer mit den besten Fotos werden unter allen vollständigen Einsendungen durch eine Jury des Veranstalters bestimmt und sind die Gewinner. Die Gewinner werden mit (a) ihrem Vornamen und ersten Buchstaben des Nachnamens sowie Wohnort oder (b) ihrem Twitter-Namen oder (c) ihrem Instagram-Namen auf der offiziellen Nintendo Website veröffentlicht. Die darin genannten Gewinner müssen innerhalb von sieben Tagen ihren Vor- und Nachnamen, sowie ihre vollständige Postanschrift per E-Mail an verlosung@nintendo.de schicken, um den Gewinn zu bestätigen. Dies gilt auch für Teilnehmer, die per Email (gemäß Ziffer 3. a.) teilgenommen haben. Wird der Gewinn nicht in dieser Zeit wie beschrieben bestätigt, verliert der jeweilige Gewinner alle Rechte auf den Preis und der Preis wird unter allen übrigen Teilnehmern neu vergeben.

    5. Die Preise sind:

    1. Platz: Ein Übernachtungspaket für 2 Erwachsene und 2 Kinder (3-11 Jahre) je 1 Übernachtung inkl. Frühstück im Standard-Zimmer im LEGOLAND® Feriendorf inklusive 2 Tage Parkeintritt ins LEGOLAND Deutschland sowie freies Parken. Darüber hinausgehende Kosten, die durch die Inanspruchnahme des Gewinns entstehen (z.B. für An- und Abreise, Verpflegung, private Ausgaben vor Ort) trägt der Gewinner und seine Begleitpersonen. Sofern der Gewinner Kind ist, bedarf die Annahme des Preises der Einwilligung der Erziehungsberechtigten des Gewinners. Eine Begleitperson auf der Reise muss ein Erziehungsberechtigter des Gewinners sein. Sofern der Gewinner Erwachsener ist, muss er Erziehungsberechtigter mindestens eines begleitenden Kindes sein. Die Wahl des Reisedatums erfolgt vorbehaltlich Verfügbarkeit in Absprache mit dem Veranstalter. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Reisedatum. Die Reise ist innerhalb der Saison 2016 anzutreten (endet am 06.11.2016).

    2.-3. Platz: Je ein Paket bestehend aus Tagestickets für 4 Personen für 2 Tage für das LEGOLAND Deutschland (insgesamt 8 Tagestickets) einzulösen innerhalb der Saison 2016 (endet am 06.11.2016).

    6. Eine Teilnahme auf anderem Wege als in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben ist nicht zulässig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    7. Teilnehmer, die in Bezug auf ihre Teilnahme in irgendeiner Weise cheaten, Bugs eines Spiels ausnutzen oder in anderer Weise unzulässige Manipulationen vornehmen, werden durch den Veranstalter vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

    8. Mit dem Übermitteln von Fotos sichert der Teilnehmer zu, dass er Inhaber sämtlicher, für das Einreichen des Fotos erforderlichen Rechte ist oder diese Rechte eingeholt hat, und dass die Fotos keine Veröffentlichungsrechte, Datenschutzrechte und Rechte am eigenen Bild verletzen. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich ferner dazu, keine Fotos einzureichen, die Veröffentlichungsrechte, Datenschutzrechte und Rechte am eigenen Bild Dritter verletzen.

    9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, von der Veröffentlichung von Fotos abzusehen oder Fotos zu löschen und den betreffenden Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, falls der Veranstalter ein Foto als ungeeignet betrachtet. Ungeeignet sind insbesondere, jedoch nicht abschließend:

    a. Fotos, die Veröffentlichungsrechte, Rechte am eigenen Bild oder Datenschutzrechte Dritter verletzen;

    b. Fotos, die Urheberrechte, Markenrechte, Betriebsgeheimnisse, Patente und sonstige Schutzrechte Dritter verletzen;

    c. ehrverletzende, unanständige, belästigende, vulgäre, obszöne, schmähende Fotos sowie Fotos, die Hass fördern oder aus sonstigem Grund als nicht akzeptabel erachtet werden.

    Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen auch aus anderen als den oben aufgeführten Gründen Fotos als ungeeignet für das Gewinnspiel betrachten.

    10. Nutzungsrechte:

    a. Die Teilnehmer (ggf. die Eltern oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Teilnehmers) willigen ein, dass der Veranstalter die Fotos unentgeltlich räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt nutzen darf. Die Nutzung schließt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung der Fotos in beliebiger Form und in allen Medien (Fernsehen, Hörfunk, Kino, Internet, Print, Tonträger usw.) durch den Veranstalter ein. Die Fotos dürfen für Werbe- und PR-Zwecke jeder Art im Zusammenhang mit dem Thema dieser Aktion verwendet werden. Die Fotos dürfen beliebig verändert werden (durch Farbbearbeitung, Verkleinerung, Vornahme von Ausschnitten usw.).

    b. Das Nutzungsrecht für die Fotos wird auf unbegrenzte Zeit und ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Gebiet gewährt. Der Veranstalter ist berechtigt, die oben erteilten Rechte (ganz oder teilweise) ohne Einschränkungen an Dritte und insbesondere, aber nicht ausschließlich, an mit dem Veranstalter verbundene Unternehmen abzutreten oder unterzulizenzieren.

    c. Der Veranstalter versichert, die Teilnehmer nicht in einem für sie negativen Licht darzustellen, ist jedoch bei der Verwendung der Fotos im Übrigen frei. Der Teilnehmer verzichtet im Rahmen der oben erteilten Einwilligung darauf, das fertige Produkt, den Videoclip, die Werkekopie, das Videoskript oder Druckmaterial, das unter Verwendung des Fotos entsteht, zu begutachten oder zu genehmigen.

    11. Preise sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung von Gewinnen ist ausgeschlossen. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Auszahlung des Preises in Sachwerten oder Tausch des Preises gegen einen anderen Gegenstand. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gewinnern einen alternativen Preis gleichen oder höheren Wertes auszuhändigen, sollte ein ausgeschriebener Preis aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stehen.

    12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder in Teilen ohne vorherige Benachrichtigung einzustellen, abzubrechen, auszusetzen, aufzuschieben oder in für die Teilnehmer zumutbarer Weise zu verändern, falls unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die planmäßige Durchführung des Gewinnspiels hindern. Eine Haftung dafür gegenüber Teilnehmern, Gewinnern oder Dritten ist ausgeschlossen.

    13. Der Vorname sowie der erste Buchstabe des Nachnamens und der Wohnort der Gewinner kann auf der offiziellen Nintendo Webseite sowie auf den offiziellen Nintendo Facebook Seiten, den offiziellen Nintendo Twitter-Accounts der offiziellen Nintendo Instagram-Seite und dem offiziellen Nintendo YouTube-Kanal veröffentlicht werden.

    14. Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, bleibt unberührt. Gleiches gilt für Schäden, die vom Produkthaftungsgesetz oder von etwaigen von dem Veranstalter übernommenen Garantien erfasst werden.

    Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen und nicht Leben, Gesundheit oder Körper oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen, haftet der Veranstalter der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen.

    Der Veranstalter haftet nicht für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht von den beiden vorstehenden Absätzen erfasst werden.

    15. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus diesem Gewinnspiel sind die Gerichte des Ortes ausschließlich zuständig, an dem der mit dem Veranstalter sich in Streit befindende Teilnehmer seinen Wohnsitz hat.

    16. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel willigen die Teilnehmer in die Teilnahmebedingungen ein. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Nintendo of Europe GmbH, Herriotstraße 4, D-60528 Frankfurt am Main, Deutschland, E-Mail: info@nintendo.de.

    Datenschutz

    Sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden von Nintendo eingehalten. Die Nintendo of Europe GmbH in 60528 Frankfurt am Main, Deutschland, verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Teilnehmer nur soweit und solange es das Gewinnspiel erfordert, aufzubewahren und zu benutzen. Nintendo verpflichtet sich, keine persönlichen Daten an Dritte weiterzugeben oder selbst zu Werbezwecken oder ähnlichen Zwecken zu nutzen (als Dritte gelten nicht Unternehmen, die im Auftrag von Nintendo bei der Durchführung des Gewinnspiels tätig sind und sich zur Bearbeitung von Daten nach den hier beschriebenen Grundsätzen verpflichtet haben). Der Vorname sowie der erste Buchstabe des Nachnamens und der Wohnort der Gewinner können auf der offiziellen Nintendo Webseite sowie auf den offiziellen Nintendo Facebook Seiten, den offiziellen Nintendo Twitter-Accounts der offiziellen Nintendo Instagram-Seite und dem offiziellen Nintendo YouTube-Kanal veröffentlicht werden (siehe Ziffer 13 der Teilnahmebedingungen). Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigen Sie in die Verarbeitung und Aufbewahrung Ihrer persönlichen Daten im Rahmen des Gewinnspiels ein.