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  • Gewinne The Legend of Zelda - Symphony of the Goddesses - Master Quest Konzert-Karten


    25.09.2015

    In The Legend of Zelda: Tri Force Heroes machen drei Links im kooperativen Mehrspieler-Modus ab dem 23. Oktober gemeinsame Sache, um abwechslungsreiche Level voller Fallen und Rätsel zu meistern. Optisch besticht dieses neue Abenteuer durch den Stil des gefeierten The Legend of Zelda: A Link Between Worlds. Die drei Links kämpfen sich kooperativ durch tückische Dungeons und nehmen es mit mächtigen Endgegnern auf. Dank der neuen Totempfahl-Formation können sie sich aufeinander stellen und damit höher gelegene Areale erreichen, Rätsel lösen oder herausfordernde Gegner besiegen. Mit Hilfe ihrer so erlangten Beute können sie Kleidungsstücke erstehen, die ihnen zusätzliche Energie oder besondere Fähigkeiten verleihen.

    Wir feiern die Ankunft des neuen Teils der The Legend of Zelda-Serie mit einem Gewinnspiel! Beantworte uns einfach diese Frage:

    Wie viele Links können in The Legend of Zelda: Tri Force Heroes gemeinsame Sache machen?

    Sende uns die Antwort bis zum 22. Oktober an: gewinnen@nintendo.de

    Wir verlosen unter allen richtigen Antworten 5x2 Karten für die Veranstaltung: The Legend of Zelda - Symphony of the Goddesses - Master Quest Konzert am So, 08.11.15, 19:00 Uhr. Barclaycard Arena, Sylvesterallee 10, 22525 HAMBURG

    Mehr Infos zur Veranstaltung unter: http://zelda.united-promoters.com

    Wir wünschen viel Glück!

    Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Nintendo of Europe GmbH, Herriotstraße 4, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland

    ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

    1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 14 Jahre alt sind. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen für die Teilnahme die Einwilligung ihres Erziehungsberechtigten. Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen und von bei der Durchführung des Gewinnspiels vom Veranstalter beauftragter Unternehmen als auch deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    2. Die Teilnahme und die Gewinnchancen hängen in keiner Weise von dem Erwerb eines Nintendo Produktes ab. Jede Person ist nur einmal zur Teilnahme berechtigt. Teilnahmeschluss ist der 22. Oktober 2015, 23:59. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich, wenn aufgrund technischer Fehler oder aus irgendeinem anderen Grund eine Teilnahme nicht oder nur verspätet möglich ist.

    3. Die Teilnehmer müssen die Antwort auf die Frage Wie viele Links können in The Legend of Zelda: Tri Force Heroes gemeinsame Sache machen?“, ihren Vor- und Nachnamen, ihr Alter, ihre E-Mail-Adresse und ihre vollständige Postanschrift bis zum 22. Oktober 2015, 23:59 an gewinnen@nintendo.de senden.

    4. Die Gewinner werden unter allen richtigen Einsendungen durch eine Verlosung ermittelt und an die gemäß Ziffer 3 angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Gewinner müssen die Gewinnbenachrichtigung innerhalb von sieben Tagen per E-Mail an die in der Benachrichtigung angegebene E-Mail-Adresse bestätigen. Wird der Gewinn nicht in dieser Zeit bestätigt, verliert der Gewinner alle Rechte auf den Preis und der Preis wird unter allen übrigen Teilnehmern neu verlost.

    5. Die Preise sind 5x Eintrittskarten für 2 Personen zum The Legend of Zelda - Symphony of the Goddesses - Master Quest Konzert am 8. November 2015 in Hamburg. Die Kosten für eine etwaige Anreise und Unterkunft sind von den Gewinnern zu tragen. Für Organisation der Anreise und einer etwaigen Unterkunft sowie und die Aufsicht während der Anreise und des Konzertbesuchs von Teilnehmer unter 18 sind die jeweiligen Erziehungsberechtigten verantwortlich.

    6. Eine Teilnahme auf anderem Wege als in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben ist nicht zulässig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    7. Teilnehmer, die in Bezug auf ihre Teilnahme in irgendeiner Weise cheaten, Bugs eines Spiels ausnutzen oder in anderer Weise unzulässige Manipulationen vornehmen, werden durch den Veranstalter vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

    8. Preise sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung von Gewinnen ist ausgeschlossen. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Auszahlung des Preises in Sachwerten oder Tausch des Preises gegen einen anderen Gegenstand. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gewinnern einen alternativen Preis gleichen oder höheren Wertes auszuhändigen, sollte ein ausgeschriebener Preis aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stehen.

    9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder in Teilen ohne vorherige Benachrichtigung einzustellen, abzubrechen, auszusetzen, aufzuschieben oder in für die Teilnehmer zumutbarer Weise zu verändern, falls unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die planmäßige Durchführung des Gewinnspiels hindern. Eine Haftung dafür gegenüber Teilnehmern, Gewinnern oder Dritten ist ausgeschlossen.

    10. Der Vorname sowie der erste Buchstabe des Nachnamens und der Wohnort der Gewinner können auf der Nintendo Webseite veröffentlicht werden.

    11. Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, bleibt unberührt. Gleiches gilt für Schäden, die vom Produkthaftungsgesetz oder von etwaigen von dem Veranstalter übernommenen Garantien erfasst werden.

    Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen und nicht Leben, Gesundheit oder Körper oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen, haftet der Veranstalter der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen.

    Der Veranstalter haftet nicht für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht von den beiden vorstehenden Absätzen erfasst werden.

    12. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus diesem Gewinnspiel sind die Gerichte des Ortes ausschließlich zuständig, an dem der mit dem Veranstalter sich in Streit befindende Teilnehmer seinen Wohnsitz hat.

    13. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel willigen die Teilnehmer in die Teilnahmebedingungen ein. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Nintendo of Europe GmbH, Herriotstraße 4, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland, E-Mail: info@nintendo.de.

    Datenschutz

    Sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden von Nintendo eingehalten. Die Nintendo of Europe GmbH, Herriotstraße 4, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland, verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Teilnehmer nur soweit und solange es das Gewinnspiel erfordert, aufzubewahren und zu benutzen. Nintendo verpflichtet sich, keine persönlichen Daten an Dritte weiterzugeben oder selbst zu Werbezwecken oder ähnlichen Zwecken zu nutzen (als Dritte gelten nicht Unternehmen, die im Auftrag von Nintendo bei der Durchführung des Gewinnspiels tätig sind und sich zur Bearbeitung von Daten nach den hier beschriebenen Grundsätzen verpflichtet haben). Der Vorname sowie der erste Buchstabe des Nachnamens und der Wohnort der Gewinner können auf der Nintendo Webseite veröffentlicht werden (siehe Ziffer 10 der Teilnahmebedingungen). Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigen Sie in die Verarbeitung und Aufbewahrung Ihrer persönlichen Daten im Rahmen des Gewinnspiels ein.