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  • Mit Xenoblade Chronicles 3D eine von drei Shulk amiibo-Figuren gewinnen


    30.06.2015

    Diese Aktion ist bereits beendet! Die Gewinner sind Dominik S., Nikita G. und Janine B. Herzlichen Glückwunsch!

    Im umfangreichen RPG-Abenteuer Xenoblade Chronicles 3D - exklusiv für New Nintendo 3DS und New Nintendo 3DS XL - ist deine heldenhafte Aufgabe, das Böse zu bekämpfen. Als Held Shulk hast du eine Rache-Mission zu bestehen und die Mechon zu besiegen. Auf deinem Weg erkundest du ein weitläufiges Land, mit wunderschönen Ebenen und bekämpfst Horden an Feinden. Der Charakter Shulk ist der Hauptdarsteller in dieser legendären Xenoblade-Saga und wurde auch in einer amiibo Figur verewigt. Das begehrte Stück schaltet in Xenoblade Chronicles 3D nicht nur einmal am Tag über den NFC-Kontaktpunkt drei Marken frei, die du in Musik und Charaktermodelle eintauschen kannst, sondern ist auch Teil der Super Smash Bros. Collection und kann in vielen Spiel als amiibo eingesetzt werden.

    Mehr Infos zum Shulk amiibo findest du hier.


    Du willst einen Shulk amiibo gewinnen? Dann beantworte uns die folgende Frage und schick uns bis zum 7. Juli 2015, 23:59 Uhr eine Mail mit der richtigen Antwort, deinem Vor- und Nachnamen sowie deinem Alter an:

    gewinnen@nintendo.de

    Mit etwas Glück kannst du einen von 3 amiibo gewinnen!

    Welcher Spezies gehört der Charakter Shulk in Xenoblade Chronicles 3D an?

    • a) Mechon
    • b) Nopon
    • c) Homs

    Wir wünschen dir viel Glück!

    Xenoblade Chronicles 3D - amiibo Gewinnspiel

    Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Nintendo of Europe GmbH, Herriotstraße 4, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland

    ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

    1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 12 Jahre alt sind und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen für die Teilnahme die Einwilligung ihres Erziehungsberechtigten. Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen und von bei der Durchführung des Gewinnspiels vom Veranstalter beauftragter Unternehmen als auch deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    2. Die Teilnahme und die Gewinnchancen hängen in keiner Weise von dem Erwerb eines Nintendo Produktes ab. Jede Person ist nur einmal zur Teilnahme berechtigt. Teilnahmeschluss ist der 7. Juli 2015, 23:59 Uhr. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich, wenn aufgrund technischer Fehler oder aus irgendeinem anderen Grund eine Teilnahme nicht oder nur verspätet möglich ist.

    3. Die Teilnehmer müssen bis spätestens 7. Juli 2015, 23:59 Uhr eine Email mit der richtigen Antwort auf die Frage: Welcher Spezies gehört der Charakter Shulk in Xenoblade Chronicles 3D an?, ihrem Vor- und Nachnamen sowie ihrem Alter an gewinnen@nintendo.de schicken.

    4. Unter allen richtigen Einsendungen werden drei Gewinner durch eine Verlosung ermittelt und per Email vom Veranstalter über ihren Gewinn benachrichtigt. Die Gewinner müssen innerhalb von fünf Tagen ihren Vor- und Nachnamen, ihr Alter, ihre E-Mail-Adresse sowie ihre vollständige Postanschrift per E-Mail an gewinnen@nintendo.de schicken, um den Gewinn zu bestätigen. Wird der Gewinn nicht in dieser Zeit bestätigt, verlieren die Gewinner alle Rechte auf den Preis und der Preis wird unter allen übrigen richtigen Einsendungen neu verlost.

    5. Die Preise sind:

    3 mal eine Shulk amiibo-Figur.

    6. Eine Teilnahme auf anderem Wege als in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben ist nicht zulässig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    7. Preise sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung von Gewinnen ist ausgeschlossen. Gewinner haben keinen Anspruch auf Auszahlung des Preises in Sachwerten oder Tausch des Preises gegen einen anderen Gegenstand. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gewinnern einen alternativen Preis gleichen oder höheren Wertes auszuhändigen, sollte ein ausgeschriebener Preis aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stehen.

    8. Teilnehmer, die in Bezug auf ihre Teilnahme in irgendeiner Weise cheaten, manipulieren oder Bugs ausnutzen, werden durch den Veranstalter vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

    9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder in Teilen ohne vorherige Benachrichtigung einzustellen, abzubrechen, auszusetzen, aufzuschieben oder in für die Teilnehmer zumutbarer Weise zu verändern, falls unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die planmäßige Durchführung des Gewinnspiels hindern. Eine Haftung dafür gegenüber Teilnehmern, Gewinnern oder Dritten ist ausgeschlossen.

    10. Der Vorname sowie der erste Buchstabe des Nachnamens und der Wohnort der Gewinner kann auf der Nintendo Webseite sowie der offiziellen Nintendo Facebook-Seite, der offiziellen Nintendo Twitter-Seite und dem offiziellen Nintendo YouTube-Kanal veröffentlicht werden.

    11. Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, bleibt unberührt. Gleiches gilt für Schäden, die vom Produkthaftungsgesetz oder von etwaigen von dem Veranstalter übernommenen Garantien erfasst werden.

    Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen und nicht Leben, Gesundheit oder Körper oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen, haftet der Veranstalter der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen.

    Der Veranstalter haftet nicht für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht von den beiden vorstehenden Absätzen erfasst werden.

    12. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus diesem Gewinnspiel sind die Gerichte des Ortes ausschließlich zuständig, an dem der mit dem Veranstalter sich in Streit befindende Teilnehmer seinen Wohnsitz hat.

    13. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel willigen die Teilnehmer in die Teilnahmebedingungen ein. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Nintendo of Europe GmbH, Herriotstraße 4, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland, E-Mail: info@nintendo.de.

    Datenschutz

    Sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden von Nintendo eingehalten. Die Nintendo of Europe GmbH, Herriotstraße 4, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland, verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Teilnehmer nur soweit und solange es die Aktion erfordert, aufzubewahren und zu benutzen. Nintendo verpflichtet sich, keine persönlichen Daten an Dritte weiterzugeben oder selbst zu Werbezwecken oder ähnlichen Zwecken zu nutzen (als Dritte gelten nicht Unternehmen, die im Auftrag von Nintendo bei der Durchführung der Aktion tätig sind und sich zur Bearbeitung von Daten nach den hier beschriebenen Grundsätzen verpflichtet haben). Der Vorname, der erste Buchstabe des Nachnamens und Wohnort der Gewinner kann auf der Nintendo Webseite sowie der offiziellen Nintendo Facebook-Seite, der offiziellen Nintendo Twitter-Seite und dem offiziellen Nintendo YouTube-Kanal veröffentlicht werden (vgl. Ziffer 10 der Teilnahmebedingungen). Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigen Sie in die Verarbeitung und Aufbewahrung Ihrer persönlichen Daten im Rahmen des Gewinnspiels ein.