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  • Pokémon-Fans aufgepasst: Der Battle deines Lebens!


    28.07.2014

    Er ist aus der Geschichte der Pokémon nicht wegzudenken. Seit 1996, seit den allerersten Pokémon-Videospielen - Pokémon Rote Edition und Pokémon Grüne Edition bzw. Pokémon Blaue Edition - gehört Shigeki Morimoto zum Entwicklerteam der Kult-Serie. Er ist derjenige, der die Statuswerte und Attacken der vielen verschiedenen Pokémon festlegt und für die richtige Balance in den Kämpfen sorgt. Der begabte Entwickler mit dem persönlichen Lieblings-Pokémon Mew ist zugleich ein begnadeter Pokémon-Trainer. Und wer es sich zutraut, gegen ihn anzutreten, kann sich hier für einen Live-Wettkampf mit Shigeki Morimoto auf der gamescom bewerben. Wer sich qualifiziert und ausgelost wird, bekommt ein Ticket für die gamescom am 14. August, die Anreise muss selbst organisiert werden!

    Shigeki Morimoto, Leitender Entwickler des Kampfsystems der Pokémon-Reihe

    Die Battles werden am 14. August am Nintendo-Stand in den Spielen Pokémon X und Pokémon Y ausgetragen. Bei zwei Gelegenheiten – jeweils um 12.00 Uhr und um 15.00 Uhr – haben die insgesamt sechs ausgewählten Teilnehmer die Chance, es mit dem Meister aufzunehmen. Unabhängig davon, ob sie gewinnen oder nicht, erhalten alle sechs Teilnehmer einen Gutschein für eines der kommenden Nintendo-Spiele Pokémon Omega Rubin oder Pokémon Alpha Saphir, welches sie zum deutschen Erscheinungsdatum am 28. November 2014 erhalten. Nach den jeweiligen Wettkämpfen sind alle Fans am Nintendo-Stand zu einer Autogrammstunde mit Shigeki Morimoto eingeladen. Fans sollten also unbedingt ihr Lieblingsstück aus der Pokémon Welt mitbringen, um dieses signieren zu lassen.

    Weitere Pokémon Aktionen auf der gamescom


    Was ihr tun müsst um euch zu qualifizieren? Macht ein Foto, auf dem eure Version folgender Urkunde von dem Kalos Pokédex aus Pokémon X oder Pokémon Y zu sehen ist:


    Bitte schießt das Foto so, dass wir euch selbst daneben sehen, mit einem Schild auf dem euer vollständiger Vor- und Nachname und E-Mail-Adresse steht. Sendet dieses Bild mit dem Betreff "Pokémon Battle" bis zum 8. August 2014 an:

    gewinnen@nintendo.de

    Regeln für das Battle gegen Shigeki Morimoto:

    Bitte bringt eure Nintendo 3DS oder Nintendo 2DS Konsolen sowie das Spiel Pokémon X oder Pokémon Y mit! Das Battle läuft nach Pokémon Turnier-Regeln im Doppelkampf mit Flat rule ab und nicht-Kalos Pokémon sind erlaubt.


    Pokédex Gewinnspiel

    Veranstalter dieser Aktion ist die Nintendo of Europe GmbH, Nintendo Center, D-63760 Großostheim, Deutschland (im Folgenden der „Veranstalter“).

    ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

    1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Personen unter 18 Jahren bedürfen für die Teilnahme der Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten. Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen und von bei der Durchführung der Aktion vom Veranstalter beauftragter Unternehmen als auch deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    2. Die Teilnahme ist kostenlos. Jede Person ist nur einmal zur Teilnahme berechtigt.

    3. Die Teilnehmer müssen bis zum 8. August 2014 ein Foto, das ihre Urkunde wie nachfolgend abgebildet auf dem Bildschirm der Konsole sowie auch den Teilnehmer selbst zeigt, der ein Schild mit seinem vollständigen Vor- und Nachnamen und E-Mail-Adresse in die Kamera hält, mit dem Betreff "Pokémon Battle" an die E-Mail-Adresse gewinnen@nintendo.de senden. Fotos, die vor oder nach dem 8. August 2014 im Rahmen von anderen Aktionen des Veranstalters eingesendet werden oder wurden, werden nicht berücksichtigt.

    Der Bildschirm der Konsole muss die Urkunde, dass alle Kalos (X/Y) Pokémon gefangen wurden, zeigen. Die Urkunde wird in Tempera City angezeigt, wenn der jeweilige Pokédex gefüllt ist und der GAME FREAK Mitarbeiter im Hotel angesprochen wird.

    Der Veranstalter wählt unter allen vollständigen und rechtzeitig eingegangenen Einsendungen nach eigenem und freiem Ermessen sechs Gewinner aus. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich, wenn aufgrund technischer Fehler oder aus irgendeinem anderen Grund eine Teilnahme nicht oder nur verspätet möglich ist.

    4. Die sechs Gewinner erhalten eine Tageskarte für den 14. August 2014 zur gamescom und dürfen am 14. August 2014 am Nintendo-Stand auf der gamescom gegen einen Stargast in dem Spiel Pokémon X oder Pokémon Y antreten (drei um 12:00 Uhr und drei um 15:00 Uhr). Die An- und Abreise zur gamescom erfolgt auf eigene Kosten, ferner trägt der jeweilige Gewinner die sonstigen Kosten, die dem Gewinner durch den Besuch der gamescom entstehen (z.B. private Ausgaben vor Ort). Der Gewinn kann nur angetreten werden, wenn dem Veranstalter eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten des Teilnehmers vorgelegt wird, es sei denn der Teilnehmer ist mindestens 18 Jahre alt.

    5. Die Gewinner werden an die gemäß Ziffer 3 angegebene Email-Adresse benachrichtigt. Die Gewinner bzw. ihre Erziehungsberechtigten müssen den Gewinn innerhalb von drei Tagen an die in der Benachrichtigung angegebene Emailadresse bestätigen. Wird der Gewinn nicht oder nicht wie beschrieben bestätigt, scheidet der Gewinner aus und der Veranstalter behält sich vor, einen neuen Gewinner auszuwählen.

    6. Eine Teilnahme auf anderem Wege als in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben ist nicht zulässig. Schriftverkehr bzw. eine Korrespondenz mit dem Veranstalter bezüglich der Auswahl der Testpersonen ist ausgeschlossen. Diesbezügliche Fragen können nicht beantwortet werden. Die Entscheidungen des Veranstalters sind verbindlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    7. Teilnehmer, die in Bezug auf die Teilnahme in irgendeiner Weise cheaten, Bugs eines Spiels ausnutzen oder in anderer Weise unzulässige Manipulationen vornehmen, werden durch den Veranstalter vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

    8. Die Eigenschaft als Gewinner ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung von Gewinnen ist ausgeschlossen. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Auszahlung von Preisen in Sachwerten oder Tausch von Preisen gegen einen anderen Gegenstand. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gewinnern einen alternativen Preis gleichen oder höheren Wertes auszuhändigen, sollte ein ausgeschriebener Preis aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stehen.

    9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion ganz oder in Teilen ohne vorherige Benachrichtigung einzustellen, abzubrechen, auszusetzen, aufzuschieben oder in für die Teilnehmer zumutbarer Weise zu verändern, falls unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die planmäßige Durchführung der Aktion hindern. Eine Haftung dafür gegenüber Teilnehmern, Testpersonen, Gewinnern oder Dritten ist ausgeschlossen.

    10. Der Vorname sowie der erste Buchstabe des Nachnamens und der Wohnort der Gewinner können auf der Nintendo Webseite, der offiziellen Nintendo Facebook-Seite, dem offiziellen Nintendo YouTube-Kanal und/oder dem Nintendo Twitter-Account veröffentlicht werden.

    11. Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, bleibt unberührt. Gleiches gilt für Schäden, die vom Produkthaftungsgesetz oder von etwaigen von dem Veranstalter übernommenen Garantien erfasst werden.

    Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen und nicht Leben, Gesundheit oder Körper oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen, haftet der Veranstalter der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen.

    Der Veranstalter haftet nicht für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht von den beiden vorstehenden Absätzen erfasst werden.

    12. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Aktion sind die Gerichte des Ortes ausschließlich zuständig, an dem der mit dem Veranstalter sich in Streit befindende Teilnehmer seinen Wohnsitz hat.

    13. Mit Registrierung für die Aktion willigen die Teilnehmer in die Teilnahmebedingungen ein. Veranstalter der Aktion ist die Nintendo of Europe GmbH, Nintendo Center, D-63760 Großostheim, Deutschland, Email: info@nintendo.de.

    Datenschutz

    Sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden von Nintendo eingehalten. Die Nintendo of Europe GmbH in D-63760 Großostheim, Deutschland, verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Teilnehmer nur soweit und solange es die Aktion erfordert, aufzubewahren und zu benutzen. Nintendo verpflichtet sich, keine persönlichen Daten an Dritte weiterzugeben oder selbst zu Werbezwecken oder ähnlichen Zwecken zu nutzen (als Dritte gelten nicht Unternehmen, die im Auftrag von Nintendo bei der Durchführung der Aktion tätig sind und sich zur Bearbeitung von Daten nach den hier beschriebenen Grundsätzen verpflichtet haben. Der Vorname sowie der erste Buchstabe des Nachnamen und der Wohnort des Teilnehmers können auf der Nintendo Webseite, der offiziellen Nintendo Facebook-Seite, dem offiziellen Nintendo YouTube-Kanal und/oder dem Nintendo Twitter-Account veröffentlicht werden. (siehe Ziffer 10 der Teilnahmebedingungen). Mit der Teilnahme an der Aktion willigen Sie in die Verarbeitung und Aufbewahrung Ihrer persönlichen Daten im Rahmen der Aktion ein.