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  • Offizielle Fan-Tester für Monster Hunter 3 Ultimate gesucht


    26.02.2013

    Monster Hunter-Fans, dies ist eure Chance auf Ruhm und Ehre: Beim offiziellen Fan-Tester Event von Monster Hunter 3 Ultimate am 9. März bei Nintendo in Frankfurt am Main könnt ihr als Vertreter von Spieletipps.de, Gameswelt.de, MonsterHunterForum.de oder der Capcom Monster Hunter Community dabei sein. Ihr testet die beiden Vollversionen für Wii U und Nintendo 3DS bereits zwei Wochen vor ihrem Verkaufsstart auf Herz und Nieren.

    Der Clou: Ihr werdet beim Spielen gefilmt und könnt eure persönlichen Eindrücke im Video-Interview der gesamten Community mitteilen. Der daraus entstehende Trailer wird auf dem offiziellen Nintendo YouTube-Kanal und den Websites der Kooperationspartner veröffentlicht.

    Bewerbt euch jetzt, um Teil des exklusiven, vierköpfigen Teams von Fan-Testern zu werden. Entscheidet euch für eine Community, die ihr gerne vertreten würdet! Schreibt eine E-Mail an die entsprechende Adresse, in der ihr erklärt, warum gerade ihr das ideale Teammitglied der Experten-Gilde seid und die Community eurer Wahl am besten vertreten könnt.


    Für die Teilnahme als Vertreter von Gameswelt.de schreibt an:
    gewinnspiele@gameswelt.de


    Für Spieletipps.de an:
    aktion@spieletipps.de


    Für Monsterhunterforum.de an:
    mh3u-event@outlook.com


    Und für die Capcom Monster Hunter Community an:
    gewinnspiele@capcom.com


    Aus allen Einsendungen wird pro Community ein Monster Hunter-Fan ausgewählt. Insgesamt dürft ihr jedoch nur eine Bewerbung einschicken.

    Mitmachen können alle, die 16 Jahre oder älter sind und Lust haben, vor der Kamera zu zocken. Die Reisekosten werden von Nintendo übernommen.

    Die vollständigen Teilnahmebedingungen findet ihr hier unten stehend.

    Also: Ran an die Tasten, und bewerbt euch. Einsendeschluss ist der 4. März 2013 um 23:59 Uhr.


    Monster Hunter 3 Ultimate Tester-Aktion

    Veranstalter dieser Aktion ist die Nintendo of Europe GmbH, Nintendo Center, D-63760 Großostheim, Deutschland (im Folgenden der „Veranstalter“).

    ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

    1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 16 Jahre alt sind und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Personen unter 18 Jahren bedürfen für die Teilnahme der Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten. Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen und von bei der Durchführung der Aktion vom Veranstalter beauftragter Unternehmen als auch deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    2. Die Teilnahme ist kostenlos. Jede Person ist nur einmal und nur für eine Community zur Teilnahme berechtigt.

    3. Die Teilnehmer müssen sich bis zum 4. März 2013, 23:59 (im Folgenden „Teilnahmeschluss“) über nachfolgende Kontaktdaten als Vertreter für ihre Community unter Angabe ihres vollständigen Namens, ihres Community- oder Facebook-Nicknames, ihrer Email-Adresse, ihres Alters und einer Erklärung (max. eine DIN A4-Seite), warum sie ihre Community als Monster Hunter 3 Ultimate Tester vertreten sollten, bewerben:

    a. Gameswelt:

    www.gameswelt.de ; gewinnspiele@gameswelt.de

    b. Monsterhunterforum.de:

    www.monsterhunterforumd.de ; mh3u-event@outlook.com

    c. Spieletipps:

    www.spieletipps.de ; aktion@spieletipps.de

    d. Capcom Community:

    www.facebook.com/monsterhunter ; gewinnspiele@capcom.com

    Der Veranstalter wählt gemeinsam mit den Betreibern der jeweiligen Community unter allen vollständigen und rechtzeitig eingegangenen Einsendungen nach eigenem und freiem Ermessen für jede Community einen Vertreter (im Folgenden „Testperson“) aus. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich, wenn aufgrund technischer Fehler oder aus irgendeinem anderen Grund eine Teilnahme nicht oder nur verspätet möglich ist.

    4. Die vier Testpersonen erhalten jeweils eine Reise für eine Person zu den Räumlichkeiten des Veranstalters in Frankfurt am Main mit der Gelegenheit, das Spiel Monster Hunter 3 Ultimate vor Ort auf einer Wii U Konsole und einer Nintendo 3DS Konsole des Veranstalters zu testen. Die Reise beinhaltet die Anreise vom Wohnort der jeweiligen Testperson zu den Räumlichkeiten des Veranstalters in Frankfurt am Main und Rückreise zum selben Ort mit der Zweiten Klasse der Deutschen Bahn. Sonstige Kosten, die der Testperson durch die Inanspruchnahme der Reise entstehen (z.B. Anreise zum/vom Bahnhof, etwaige Parkgebühren, private Ausgaben vor Ort) trägt die Testperson.

    Die Reise ist an dem genannten Datum anzutreten, anderenfalls scheidet die Testperson aus und der Veranstalter wählt unter allen übrigen Teilnehmern für diese Community eine neue Testperson für die Community aus. Sind Anreise und Rückreise nicht an einem Tag möglich, beinhaltet die Reise auch eine Hotel-Übernachtung in Frankfurt am Main für eine Person in einem Einzelzimmer.

    Die Reise kann nur angetreten werden, wenn dem Veranstalter eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten der Testperson vorgelegt wird, es sei denn die Testperson ist mindestens 18 Jahre alt. Der Nachweis der Volljährigkeit erfolgt durch Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.

    5. Die Testpersonen werden an die bei der Registrierung für die Aktion angegebene Email-Adresse benachrichtigt. Die Testperson bzw. ihre Erziehungsberechtigten müssen das der Benachrichtigung beigefügte Teilnahmeformular innerhalb von vier Tagen unterzeichnen und per Email, Fax oder auf dem Postweg an die in der Benachrichtigung angegebenen Kontaktdaten senden. Erhält der Veranstalter das vollständig ausgefüllte Teilnahmeformular nicht in dieser Zeit, scheidet die Testperson aus und der Veranstalter behält sich vor, eine neue Testperson für die Community auszuwählen.

    6. Die Testpersonen werden bei ihrem Besuch in den Räumlichkeiten des Veranstalters und beim Testen gefilmt und interviewt. Hinsichtlich dieser Ton-, Bild- und Videoaufnahmen (im Folgenden „Material“) erteilt die Testperson (ggf. die Erziehungsberechtigten oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter der minderjährigen Testperson) die Einwilligung gemäß Ziffer 7.

    7. Einwilligung:

    a. Die Testperson (ggf. die Erziehungsberechtigten oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter der minderjährigen Testperson) willigt ein, dass der Veranstalter das Material unentgeltlich räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt nutzen darf. Die Nutzung schließt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung des Materials in beliebiger Form und in allen Medien (Fernsehen, Hörfunk, Kino, Internet, Print, Tonträger usw.) durch den Veranstalter ein. Das Material darf für Pressearbeit und PR-Zwecke jeder Art im Zusammenhang mit dem Spiel Monster Hunter 3 Ultimate und dem Thema dieser Aktion verwendet werden. Das Material darf beliebig verändert werden (durch Farbbearbeitung, Verkleinerung, Vornahme von Ausschnitten usw.).

    b. Der Veranstalter ist berechtigt, die oben erteilten Rechte (ganz oder teilweise) ohne Einschränkungen an Dritte und insbesondere, aber nicht ausschließlich, an mit dem Veranstalter verbundene Unternehmen abzutreten oder unterzulizenzieren.

    c. Der Veranstalter versichert, die Testperson nicht in einem für sie negativen Licht darzustellen, ist jedoch bei der Verwendung des Materials im Übrigen frei. Die Testperson verzichtet im Rahmen der oben erteilten Einwilligung darauf, das fertige Produkt, den Videoclip, die Webseite, die Werbekopie, das Skript oder Druckmaterial, das unter Verwendung des Materials entsteht, zu begutachten oder zu genehmigen.

    8. Eine Teilnahme auf anderem Wege als in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben ist nicht zulässig. Schriftverkehr bzw. eine Korrespondenz mit dem Veranstalter bezüglich der Auswahl der Testpersonen ist ausgeschlossen. Diesbezügliche Fragen können nicht beantwortet werden. Die Entscheidungen des Veranstalters sind verbindlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    9. Die Eigenschaft als Testperson ist nicht übertragbar.

    10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion ganz oder in Teilen ohne vorherige Benachrichtigung einzustellen, abzubrechen, auszusetzen, aufzuschieben oder in für die Teilnehmer zumutbarer Weise zu verändern, falls unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die planmäßige Durchführung der Aktion hindern. Eine Haftung dafür gegenüber Teilnehmern, Testpersonen, Gewinnern oder Dritten ist ausgeschlossen.

    11. Der Community- oder Facebook-Nickname der Testpersonen kann auf den Websites von Nintendo und Capcom sowie Spieletipps.de, Gameswelt.de, Monsterhunterforum.de, auf Facebook, Twitter und/oder YouTube veröffentlicht werden. Die Testpersonen (bzw. die Erziehungsberechtigten oder ein sonstiger gesetzlicher Vertreter der minderjährigen Testperson) willigen ein, dass diese Daten darüber hinaus im Zusammenhang mit der Nutzung der Bilder nach Ziffer 7 verwendet werden können.

    12. Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, bleibt unberührt. Gleiches gilt für Schäden, die vom Produkthaftungsgesetz oder von etwaigen von dem Veranstalter übernommenen Garantien erfasst werden.

    Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen und nicht Leben, Gesundheit oder Körper oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen, haftet der Veranstalter der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen.

    Der Veranstalter haftet nicht für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht von den beiden vorstehenden Absätzen erfasst werden.

    13. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Aktion sind die Gerichte des Ortes ausschließlich zuständig, an dem der mit dem Veranstalter sich in Streit befindende Teilnehmer seinen Wohnsitz hat.

    14. Mit Registrierung für die Aktion willigen die Teilnehmer in die Teilnahmebedingungen ein. Veranstalter der Aktion ist die Nintendo of Europe GmbH, Nintendo Center, D-63760 Großostheim, Deutschland, Email: info@nintendo.de.

    Datenschutz

    Sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden von Nintendo eingehalten. Die Nintendo of Europe GmbH in D-63760 Großostheim, Deutschland, verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Teilnehmer nur soweit und solange es die Aktion erfordert, aufzubewahren und zu benutzen. Nintendo verpflichtet sich, keine persönlichen Daten an Dritte weiterzugeben oder selbst zu Werbezwecken oder ähnlichen Zwecken zu nutzen (als Dritte gelten nicht Unternehmen, die im Auftrag von Nintendo bei der Durchführung der Aktion tätig sind und sich zur Bearbeitung von Daten nach den hier beschriebenen Grundsätzen verpflichtet haben, sowie Capcom und die Betreiber von Gameswelt.de, Monsterhunterforum.de und Spieletipps.de). Der Community-Nickname der Testpersonen kann auf den Websites von Nintendo und Capcom sowie Spieletipps.de, Gameswelt.de und Monsterhunterforum.de, auf Facebook, Twitter und/oder YouTube veröffentlicht werden (siehe Ziffer 11 der Teilnahmebedingungen). Mit der Teilnahme an der Aktion willigen Sie in die Verarbeitung und Aufbewahrung Ihrer persönlichen Daten im Rahmen der Aktion ein.