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  • Gewinne einen Platz und gehöre zu den ersten, die LEGO City Undercover spielen – schon Wochen vor Veröffentlichung!


    26.02.2013

    Du bist Nintendo- oder LEGO-Fan? Mit etwas Glück und Überzeugungsgeschick, kannst du als einer der ersten Spieler in der Rolle von Chase McCain LEGO City erkunden - und das in einem ganz besonderen Rahmen. Bewirb dich jetzt!

    Am 5. März veranstaltet Nintendo in Wiesbaden ein exklusives Event, bei dem die größten Nintendo- und LEGO-Fans Deutschlands schon Wochen vor Veröffentlichung das kommende Wii U-Highlight LEGO City Undercover testen können. Nintendo wird die Tester vor Ort mit Kamera begleiten und aus deren Live-Eindrücken eine offizielle Videoreihe produzieren – du kannst einer der Stars der Filme sein! Neben der exklusiven Einladung und Übernahme der Reisekosten nach Wiesbaden erhält jeder Teilnehmer des Tester-Events außerdem ein feines Überraschungspaket.

    Wie wirst du zum exklusiven Tester von LEGO City Undercover? Schreibe uns, wieso gerade du bei diesem Event dabei sein musst und LEGO City Undercover vor Launch spielen möchtest. Bewirb dich bis zum 1. März 2013, 12.00 Uhr per Mail an verlosung@nintendo.de

    Bitte beachte die detaillierten Teilnahmebedingungen.

    LEGO City Undercover Tester-Aktion

    Veranstalter dieser Aktion ist die Nintendo of Europe GmbH, Nintendo Center, 63760 Großostheim, Deutschland (im Folgenden der „Veranstalter“).

    ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

    1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme min-destens 18 Jahre alt sind und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Un-ternehmen und von bei der Durchführung der Aktion vom Veranstalter beauftrag-ter Unternehmen als auch deren Angehörige sind von der Teilnahme ausge-schlossen.

    2. Die Teilnahme ist kostenlos. Jede Person ist nur einmal zur Teilnahme berechtigt.

    3. Die Teilnehmer müssen sich bis zum 01.03.2013, 12:00 Uhr (im Folgenden „Teilnahmeschluss“) über die Email-Adresse verlosung@nintendo.de unter An-gabe ihres vollständigen Namens ihrer Email-Adresse, ihres Alters und einer Er-klärung (max. eine DIN A4-Seite), warum sie an dem LEGO City Undercover Tester-Event teilnehmen sollten, bewerben.

    Der Veranstalter wählt unter allen vollständigen und rechtzeitig eingegangenen Einsendungen nach eigenem und freiem Ermessen 4 Personen (im Folgenden „Tester“) aus. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich, wenn aufgrund techni-scher Fehler oder aus irgendeinem anderen Grund eine Teilnahme nicht oder nur verspätet möglich ist.

    4. Die Tester erhalten jeweils eine Reise für eine Person zu der Tester-Veranstaltung nach Wiesbaden mit der Gelegenheit, das Spiel LEGO City Undercover vor Ort auf einer Wii U Konsole des Veranstalters zu testen. Die Reise beinhaltet Anreise vom Wohnort des jeweiligen Testers nach Wiesbaden und Rückreise zum selben Ort mit der Zweiten Klasse der Deutschen Bahn. Sonstige Kosten, die dem Tester durch die Inanspruchnahme der Reise entstehen (z.B. Anreise zum/vom Bahnhof, etwaige Parkgebühren, private Ausgaben vor Ort) trägt der Tester. Darüber hinaus erhalten die Tester jeweils eine Überraschung.

    Die Reise ist an dem genannten Datum anzutreten, anderenfalls scheidet der Tester aus und der Veranstalter wählt unter allen übrigen Teilnehmern einen neuen Tester aus. Sind Anreise und Rückreise nicht an einem Tag möglich, be-inhaltet die Reise auch eine Hotel-Übernachtung in Wiesbaden für eine Person in einem Einzelzimmer.

    Die Reise kann nur angetreten werden, wenn dem Veranstalter ein Nachweis der Volljährigkeit des Testers vorliegt. Der Nachweis der Volljährigkeit erfolgt durch Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.

    5. Die Tester werden an die bei der Registrierung für die Aktion angegebene Email-Adresse benachrichtigt. Die Tester müssen das der Benachrichtigung beigefügte Teilnahmeformular innerhalb von vier Tagen unterzeichnen und per Email an die in der Benachrichtigung angegebene Email-Adresse senden. Erhält der Veran-stalter das vollständig ausgefüllte Teilnahmeformular nicht in dieser Zeit, scheidet der Tester aus und der Veranstalter behält sich vor, einen neuen Tester auszuwählen.

    6. Die Tester werden bei ihrem Besuch der Tester-Veranstaltung in Wiesbaden und beim Testen gefilmt und interviewt. Hinsichtlich dieser Ton-, Bild- und Videoauf-nahmen (im Folgenden „Material“) erteilt der Tester die Einwilligung gemäß Zif-fer 7.

    7. Einwilligung:

    a. Der Tester willigt ein, dass der Veranstalter das Material unentgeltlich räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt nutzen darf. Die Nutzung schließt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, die Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung des Materials in beliebiger Form und in allen Medien (Fernsehen, Hörfunk, Kino, Internet, Print, Tonträger usw.) durch den Veranstalter ein. Das Material darf für Werbe- und PR-Zwecke jeder Art im Zusammenhang mit dem Spiel LE-GO City Undercover und dem Thema dieser Aktion verwendet werden. Das Material darf beliebig verändert werden (durch Farbbearbeitung, Verkleinerung, Vornahme von Ausschnitten usw.).

    b. Der Veranstalter ist berechtigt, die oben erteilten Rechte (ganz oder teil-weise) ohne Einschränkungen an Dritte und insbesondere, aber nicht ausschließlich, an mit dem Veranstalter verbundene Unternehmen abzu-treten oder unterzulizenzieren.

    c. Der Veranstalter versichert, den Tester nicht in einem für ihn negativen Licht darzustellen, ist jedoch bei der Verwendung des Materials im Übrigen frei. Der Tester verzichtet im Rahmen der oben erteilten Einwilligung darauf, das fertige Produkt, den Videoclip, die Webseite, die Werbekopie, das Skript oder Druckmaterial, das unter Verwendung des Materials ent-steht, zu begutachten oder zu genehmigen.

    8. Eine Teilnahme auf anderem Wege als in diesen Teilnahmebedingungen be-schrieben ist nicht zulässig. Schriftverkehr bzw. eine Korrespondenz mit dem Veranstalter bezüglich der Auswahl der Tester ist ausgeschlossen. Diesbezügliche Fragen können nicht beantwortet werden. Die Entscheidungen des Veranstalters sind verbindlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    9. Die Eigenschaft als Tester ist nicht übertragbar.

    10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion ganz oder in Teilen ohne vorherige Benachrichtigung einzustellen, abzubrechen, auszusetzen, aufzu-schieben oder in für die Teilnehmer zumutbarer Weise zu verändern, falls unvor-hergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Um-stände eintreten, die die planmäßige Durchführung der Aktion hindern. Eine Haf-tung dafür gegenüber Teilnehmern, Testern oder Dritten ist ausgeschlossen.

    11. Der Vorname, der Anfangsbuchstabe des Nachnamens und der Wohnort der Tester kann auf den Webseites des Veranstalters, Facebook, Twitter und/oder YouTube veröffentlicht werden. Die Tester willigen ein, dass diese Daten darüber hinaus im Zusammenhang mit der Nutzung der Bilder nach Ziffer 7 verwendet werden können.

    12. Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Ver-anstalters beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Veranstalters, gesetzlichen Vertre-tern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, bleibt unberührt. Gleiches gilt für Schäden, die vom Produkthaftungsgesetz oder von etwaigen von dem Veranstalter übernommenen Garantien erfasst werden.

    Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentli-chen Pflichten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veran-stalters beruhen und nicht Leben, Gesundheit oder Körper oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen, haftet der Veranstalter der Höhe nach be-schränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer re-gelmäßig vertrauen dürfen.

    Der Veranstalter haftet nicht für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht von den beiden vorstehenden Absätzen erfasst werden.

    13. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht. Für alle Streitigkei-ten aus oder im Zusammenhang mit dieser Aktion sind die Gerichte des Ortes ausschließlich zuständig, an dem der mit dem Veranstalter sich in Streit befin-dende Teilnehmer seinen Wohnsitz hat.

    14. Mit Registrierung für die Aktion willigen die Teilnehmer in die Teilnahmebedin-gungen ein. Veranstalter der Aktion ist die Nintendo of Europe GmbH, Nintendo Center, 63760 Großostheim, Deutschland, Email: info@nintendo.de.

    Datenschutz

    Sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden von Nintendo einge-halten. Die Nintendo of Europe GmbH in 63760 Großostheim, Deutschland, verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Teilnehmer nur soweit und solange es die Aktion erfor-dert, aufzubewahren und zu benutzen. Nintendo verpflichtet sich, keine persönlichen Da-ten an Dritte weiterzugeben oder selbst zu Werbezwecken oder ähnlichen Zwecken zu nutzen (als Dritte gelten nicht Unternehmen, die im Auftrag von Nintendo bei der Durchführung der Aktion tätig sind und sich zur Bearbeitung von Daten nach den hier beschriebenen Grundsätzen verpflichtet haben). Der Vorname, erste Buchstabe des Nachnamens und Wohnort der Tester kann auf den Websites von Nintendo, auf Facebook, Twitter und/oder YouTube veröffentlicht werden (siehe Ziffer 11 der Teilnahmebe-dingungen). Mit der Teilnahme an der Aktion willigen Sie in die Verarbeitung und Aufbe-wahrung Ihrer persönlichen Daten im Rahmen der Aktion ein.