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  • Der neue Dragon Quest Stahlstaffel Pin Exklusiv auf der gamescom 2011


    01.08.2011

    Über 2.000 Dragon Quest-Fans haben sich bisher den begehrten Metallschleim-Pin gesichert. Alle, die bereits zu den glücklichen Besitzern des kultigen Ansteckers zählen, haben auf der gamescom 2011 jetzt die Chance, auch den neuen, äußerst seltenen Stahlstaffel-Pin ihrer Sammlung einzuverleiben. Aber: Da der exklusive Pin für den Zusammenhalt der Dragon Quest-Fangemeinde steht, müssen mindestens drei Dragon Quest-Fans gemeinsam zum dortigen Nintendo-Stand (B020/A021, Halle 8.1) kommen, um ihn zu erobern. Tragen die Mitglieder der Gruppe alle einen Metallschleim bei sich, bekommt jeder von ihnen vor Ort seinen persönlichen Stahlstaffel-Pin überreicht.

    Dreier_Schleim1.jpg

    Wer sich sein Exemplar sichern möchte, sollte an einem der Messetage möglichst früh zuschlagen, denn der Stahlstaffel-Pin ist streng limitiert und wird nur verteilt, solange der Tagesvorrat reicht. Nintendo wünscht allen Dragon Quest-Fans gutes Gelingen beim gemeinsamen Abenteuer!                            



    Vollständige Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweis: Dragon Quest-Stahlstaffel:
    Veranstalter dieser Aktion ist die
    Nintendo of Europe GmbH, Nintendo Center, D-63760 Großostheim, Deutschland  

    ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN  

    1.      Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.  
    2.      Die Teilnahme ist nur auf der Gamescom 2011 in Köln vom 17. bis 21. August 2011 möglich und hängt in keiner Weise von dem Erwerb eines Produktes ab. Jede Person ist vorbehaltlich nachfolgender Ziffer 6 nur einmal zur Teilnahme berechtigt.  
    3.      Den limitierten "Stahlstaffel" Dragon Quest-Pin können die Teilnehmer erhalten, indem sie als Gruppe von drei oder mehr Personen, von denen jeder im Besitz des limitierten "Metallschleim" Dragon Quest-Pins ist und diesen sichtbar bei sich führt, den Stand von Nintendo auf der Gamescom 2011 besuchen und dort nach dem limitierten "Stahlstaffel" Dragon Quest-Pin fragen. Jeder Teilnehmer dieser Gruppe erhält einen limitierten „Stahlstaffel“ Dragon Quest-Pin solange der Tagesvorrat reicht (hierzu nachfolgend Ziffer 6). Teilnahmeschluss ist mit Ende der Gamescom 2011 am 21. August 2011. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich, wenn aufgrund technischer Fehler oder aus irgendeinem anderen Grund eine Teilnahme nicht oder nur verspätet möglich ist.  
    4.      Eine Teilnahme auf anderem Wege als unter Ziffer 3 beschrieben ist nicht zulässig. Der limitierte „Stahlstaffel“ Dragon Quest-Pin ist nicht aktionsexklusiv. Der Veranstalter behält sich vor, diesen auch auf anderem Wege in Umlauf zu bringen.  
    5.      Eine Barauszahlung des Werts des Aktionsmaterials ist ausgeschlossen.  
    6.      Die Gesamtanzahl der limitierten "Stahlstaffel" Dragon Quest-Pins, die pro Tag ausgegeben werden, ist begrenzt. Die Verteilung findet nur so lange statt, wie der Tagesvorrat reicht. Erhält ein Teilnehmer keinen limitierten "Stahlstaffel" Dragon Quest-Pin trotz ordnungsgemäßer Teilnahme gemäß Ziffer 3, weil der Tagesvorrat erschöpft ist, kann er abweichend von Ziffer 2 an einem folgenden Tag ein zweites Mal teilnehmen. Dies gilt ausdrücklich jedoch nur, wenn er keinen limitierten "Stahlstaffel" Dragon Quest-Pin erhalten hat.  
    7.      Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion ganz oder in Teilen abzubrechen, aufzuschieben oder unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer in für die Teilnehmer zumutbarer Weise zu verändern, wobei der Veranstalter etwaige Änderungen veröffentlichen wird. Dies gilt insbesondere, (I) wenn die Aktion unzureichende Teilnehmerzahlen erreicht, (II) die limitierten "Stahlstaffel" Dragon Quest-Pins vergriffen sind, (III) der Tagesvorrat an den limitierten "Stahlstaffel" Dragon Quest-Pins für den betreffenden Tag vergriffen ist, oder (IV) die Aktion aus für den Veranstalter unvorhersehbaren Gründen außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters nicht planmäßig verlaufen kann. Eine Haftung dafür gegenüber Teilnehmern und Dritten ist ausgeschlossen.  
    8.      Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Veranstalters, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, bleibt unberührt. Gleiches gilt für Schäden, die vom Produkthaftungsgesetz oder von etwaigen von dem Veranstalter übernommenen Garantien erfasst werden.   Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Nintendo beruhen und nicht Leben, Gesundheit oder Körper oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen, haftet Nintendo der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen.   Nintendo haftet nicht für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht von den beiden vorstehenden Absätzen erfasst werden.  
    9.      Mit Teilnahme an der Aktion willigen die Teilnehmer in die Teilnahmebedingungen ein. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht.

    Veranstalter des Gewinnspiels ist die Nintendo of Europe GmbH, Nintendo Center, D-63760 Großostheim, Deutschland, eMail: info@nintendo.de.